Axel Voss, rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, hat die neue europäische Urheberschutzrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt mit auf den Weg gebracht. Er hält deren Beschluss für ein gutes Signal aus Straßburg: „Unser Hauptziel ist nicht nur, die Regeln des geistigen Eigentums an die heutige technische Entwicklung anzupassen, sondern auch die Schöpfungen des Künstlers zu unterstützen und Werke von Verlagen zu schützen. Rechteinhaber werden nun besser vor nicht autorisierter Nutzung ihrer Werke geschützt“, sagte Axel Voss. Weiter erklärte er: "Die Richtlinie befasst sich mit dem Problem der sogenannten Wertungslücke, bei der die Internet-Online-Plattformen bisher keine rechtliche Verantwortung für die urheberrechtlich geschützten Inhalte tragen, die von den Nutzern auf ihrer Webseite hochgeladen werden. Darüber hinaus führt die Richtlinie neue Regeln für die Rechte der Verlage ein und setzt eine Ausnahme für Text und Data Mining. Das Parlament hat klar erklärt, dass diejenigen Online-Plattformen, die Gewinn durch Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken machen, die Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte tragen sollen. „Der Geltungsbereich definiert die Dienste, die von dieser Verpflichtung ausgenommen sind: Kleinunternehmen, Start-ups, Online-Lexika wie Wikipedia sowie Anbieter von Cloud-Diensten zur individuellen Nutzung. Die neuen Regeln zielen auf die großen Plattformen ab, die Gewinn machen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke hochladen, die sie nicht besitzen. Wir haben bisher gesehen, dass viele große Technologieunternehmen Werke von Künstlern und Künstlern verwenden, ohne sie angemessen zu bezahlen. Deshalb müssen wir ein faires Gleichgewicht zwischen den Rechteinhabern und den Online-Plattformen herstellen", erklärte Axel Voss.
Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates deutet die Einigung ebenfalls sehr positiv: „Der 12. September ist ein guter Tag für Europa und die Kreativschaffenden. Der Schutz der Urheber und die faire Vergütung kreativer Leistungen sind Voraussetzung dafür, dass weiterhin attraktive Inhalte produziert und bereitgestellt werden können. In den nächsten Monaten wird es darum gehen, den gesellschaftlichen Dialog zur Zukunft eines fairen Internets zu etablieren, der sich von dem bisherigen Schlagabtausch durch eine differenzierte und gesellschaftspolitisch grundierte Argumentation absetzen sollte.“
Der Deutsche Musikrat engagiert sich seit langem für eine Stärkung der Urheber und Rechteinhaber sowie eine angemessene und faire Vergütung Kreativschaffender unter Einbeziehung der Plattformbetreiber. Noch im Juli hatten sich die EU-Abgeordneten mit knapper Mehrheit gegen das vom Rechtsausschuss vorgeschlagene Verhandlungsmandat ausgesprochen.
Und auch Jörg Heidemann, Geschäftsführer des Verbandes unabhängiger Musikunternehmen e.V. (VUT), äußerte Freude: „Heute ist ein guter Tag für Europas Kultur- und Kreativschaffende! Das Europäische Parlament hat heute für die faire Beteiligung der Kreativschaffenden und für einen zukunftsfähigen digitalen Binnenmarkt gestimmt. Das ist ein deutliches Signal: Wer mit Musik Geld verdient, muss auch eine Lizenz erwerben und die erwirtschafteten Erlöse angemessen teilen. Europa kann hier eine Vorreiterrolle übernehmen und zeigen, dass es der beste Ort für Künstlerinnen, Künstler und Kreativwirtschaftsunternehmen ist".
Der Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V. (VUT) vertritt die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen der deutschen Musikwirtschaft. Zu seinen Mitgliedern zählen rund 1.300 Labels, Verlage, Vertriebe, Produzenten sowie Künstler, die sich selbst vermarkten. Insgesamt stehen unabhängige Musikunternehmen für einen Marktanteil von 35 Prozent der genutzten Musikaufnahmen. Ihr Anteil an den jährlichen Neuveröffentlichungen liegt bei über 80 Prozent, damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur vielfältigen Kulturlandschaft in Deutschland. Kennzeichnend für seine Mitgliedsunternehmen sind die partnerschaftliche Beziehung zu ihren Künstler und ihre Innovationsbereitschaft.